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Jens O. Mehner
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Beitrag von Jens O. Mehner »

Moinsen,

aus gegebenem Anlass habe ich einen Thread gelöscht, da er sich mit Interna eines anderen Forums befasste, welche mit unserem nichts zu tun haben. Private interne Kommunikation bzw. Emails dürfen ebenfalls grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, das hat nicht nicht unerhebliche rechtliche Konsequenzen:

"Grundsätzlich gilt, dass die unbefugte Veröffentlichung von E-Mails den Absender in seinem Recht am geschriebenen Wort und damit in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt. Das Recht am geschriebenen Wort gewährt das Recht, selbst zu bestimmen, welchem Personenkreis der Einzelne seine Äußerung zugänglich macht. [...] Dem Absender stehen bei unbefugter Veröffentlichung seiner E-Mail, aufgrund des rechtswidrigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, umfangreiche Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus §§ 1004, 823 BGB analog zu."

Hierzu gibt es u.a. ein eindeutiges Urteil des LG Köln vom 28.05.2008, Az. 28 O 157/08.

Da aber die Frage nach einer Forenanmeldung mit einem Firmen- als Benutzernamen in dem Beitrag aufkam, stelle ich für das SMT fest, dass dies hier möglich ist, solange der Verantwortliche immer seinen Klarnamen angibt. Das hat auch den Vorteil, dass man klar unterscheiden kann, wann der offizielle Teil vertreten wird und wann der private.

Wir kehren nun zum normalen Programm zurück... ;)

Gruß

Jens O.
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1/87er, die feinmotorisch flinke Elite des Modellbaus.
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